Verkaufsbedingungen
Jeder Käufer anerkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bedingungen als für ihn rechtlich bindend.
Preise und Zahlung
1. Bei den Preisen handelt es sich um Mindeststückpreise für Pflanzen erster Qualität gemäss Qualitätsbestimmungen von Jardin Suisse, ab Langenthal, in Schweizer Franken inkl. 2.5 % Mehrwertsteuer. Teuerungszuschläge und Zuschläge, bedingt durch höhere Gewalt, bleiben vorbehalten.
2. Die Preise gelten für 1 bis 9 Stück einer Art, Sorte, Form und Stärke. Bei gleichzeitigem Bezug von 10 bis 24 Stück einer Art, Sorte, Form und Stärke ermässigt sich der Preis um 5 % vom Stückpreis; bei Bezug von 25 bis 249 Stück um 10 %, von 250 bis 2499 Stück um 15 % und ab 2500 Stück um 20 %.
3. Die Kosten für Verpackung und Transport werden separat zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
4. Rabatte an Wiederverkäufer gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.
5. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 8 % p.A. berechnet. Ab zweiter Mahnung werden zudem Mahnspesen fällig.
6. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art zu verrechnen.
7. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Langenthal.
8. Extra starke und durch den Käufer persönlich ausgesuchte Pflanzen werden entsprechend höher bewertet. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen für das Ausgraben und die Vorbereitungen zum Transport, z.B. bei Versand ausserhalb der normalen Pflanzzeit, so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.
Versand
9. Der Versand geschieht auf Gefahr des Bestellers. Abzüge für Transportschäden sind nicht gestattet.
10. Die Bestellungen gelangen bei günstiger Witterung in der Reihenfolge ihres Eingangs zur Ausführung.
11. Auf Abruf bestellte Pflanzen müssen innerhalb einer Pflanzsaison bezogen werden. Falls sie nicht bezogen werden, hat der Verkäufer das Recht, diese in Rechnung zu stellen.
12. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind.
Garantie
13. Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Hingegen wird Gewähr geboten für wüchsige, gesunde Pflanzen. Es wird Garantie geleistet, wenn die Pflanzen durch Schädlinge/Krankheiten jeglicher Art in Wachstum, Ertrag oder Zierwert beeinträchtigt sind und durch den Käufer nachgewiesen wird, dass die Pflanzen bereits beim Kauf infiziert waren. Die Garantie gilt längstens während einer Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturawert.
14. Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen. Ersatz
15. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche gleichwertige Pflanzen ersetzt werden, es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz.
16. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden, es sei denn, ein Ersatz werde verbeten.
Beschwerden
17. Beschwerden können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Pflanzen erfolgen. Die Mängel sind genau anzugeben.
Schlussbestimmungen
18. Für Beratungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar berechnet werden.
19. Gerichtsstand ist Langenthal
